Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses; Fl.Nr. 724/5, Waltenbergerstraße 1, Gmkg. Oberstdorf Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.07.2021 ö beschließend 1312
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2022 ö beschließend 1110

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in der Waltenbergerstraße 1 in der Form der Austauschpläne, die den Eingangsstempel des Landratsamtes Oberallgäu vom 17.12.2021 tragen und die Ausführung eines Dachüberstands von trauf- und giebelseitig jeweils 30 cm vorsehen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB unter Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Am Schelmenhag“ und unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS zu erteilen.

Das Landratsamt Oberallgäu wird gebeten, bereits im Genehmigungsbescheid für den Fall der planabweichenden Bauausführung ein entsprechendes Bußgeld anzudrohen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.05.2022 14:00 Uhr