Neubau Therme Oberstdorf; Vorbehaltliche Freigabe der Ausschreibungsreife für Einzelgewerke unter Berücksichtigung der zu erwartenden Baukostensteigerungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 4.35

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, bis zum Projektabschluss Neubau Therme Oberstdorf die im § 5 Abs. 4 der Eigenbetriebssatzung der Kurbetriebe vom 16.12.2020 genannten Mehrausgaben für projektbezogenen Einzelgewerke, die das Budget zum Zeitpunkt vor der öffentlichen Ausschreibung voraussichtlich um 10 %, mindestens jedoch um 25.000 EUR netto überschreiten werden, von einer Lenkungsgruppe aus dem Ersten Bürgermeister (in Vertretung dem Zweiten Bürgermeister) sowie den Referenten für Hochbau, Finanzen, Tourismus und Wirtschaft des Marktgemeinderates beschließen zu lassen. Der jeweilige Beschluss zur Ausschreibungsreife erfolgt dabei vorbehaltlich der finanziellen Mittel und Finanzierbarkeit des Gesamtprojektes. Den Vergabebeschluss trifft der Marktgemeinderat als Kollektivorgan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Datenstand vom 23.05.2022 08:31 Uhr