Bauantrag zur Erweiterung auf 2 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen; Fl.Nr. 3144, 3144/1, Dietersberg 2a, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 26.04.2022 ö beratend 98

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag für „die Erweiterung auf insgesamt 2 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3144 und 3144/1, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.1 (Kniestock) OGS unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Bestätigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dass das Vorhaben privilegiert ist und dem Betrieb dient.
  • Dauerhafte Bindung des Vorhabens (Austragswohnung im Erdgeschoss, Betriebsleiterwohnung im Obergeschoss, zwei Ferienwohnungen im Dachgeschoss) an den landwirtschaftlichen Betrieb mittels Eintragung einer Dienstbarkeit. 
  • Nachweis der zur Erschließungssicherung erforderlichen Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte per Dienstbarkeit.
  • Die erforderlichen sechs Stellplätze, die auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3144, Gmkg. Oberstdorf nachgewiesen werden, sind per Dienstbarkeit dem Flurstück 3144/1 auf Dauer zuzuordnen.
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“ und Abstimmung über eine ausreichende Kompensation. 
  • Vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2022 11:51 Uhr