FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu; Bauprogramm; Mangel Mattenbelag Schanzenanlage; Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö 910
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö 12
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö 8

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, aus dem in der Sitzung formulierten Beschluss folgenden Satz zu streichen:

Es besteht Einverständnis des Marktes Oberstdorf, dass die Firma Geiger qualitätsverbessernde Maßnahmen gemäß dem Vorschlag der Renn Architekten (Protokoll vom 21.02.2022) der von der HTB Baugesellschaft m.b.H. (HTB) erstellten Musterfläche und dem Leistungsverzeichnis der Firma HTB vom 25.02.2022 durchführt, jedoch unter der Maßgabe, dass die Kosten der qualitätsverbessernde Maßnahme der von dritter Seite getragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, den TOP abzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat beschließt:
  1. Der Firma Geiger Hoch- und Tiefbau GmbH und Co. KG (Geiger) ist eine Frist zur Beseitigung der Matten und der Freilegung bis zur Unterkonstruktion von zehn Arbeitstagen zu setzen. Kommt die Firma Geiger dieser Frist nicht nach, beauftragt der Markt Oberstdorf eine geeignete Firma die Matten zu beseitigen und die Unterkonstruktion freizulegen.
  2. Der Markt Oberstdorf beauftragt den TÜV Süd Industrie GmbH nach Freilegung der Unterkonstruktion im gesamten Bereich der Aufsprunghänge der Großschanzen HS 137 und HS 106 sowie der Kleinschanzen die Unterkonstruktion auf Mängel, insbesondere unzureichende Befestigungen der Stahlmatten untereinander sowie der Stahlmatten mit dem Untergrund zu überprüfen.
  3. Nach Vorliegen der gutachterlichen Stellungnahmen des TÜV Süd Industrie GmbH wird die Firma Geiger im Falle der Bestätigung der gerügten Mängel, soweit diese nicht freiwillig mit der Mängelbeseitigung unverzüglich auf eigene Kosten beginnt, aufgefordert werden die Mängel binnen angemessener Frist auf eigene Kosten zu beseitigen. Es besteht Einverständnis des Marktes Oberstdorf, dass die Firma Geiger qualitätsverbessernde Maßnahmen gemäß dem Vorschlag der Renn Architekten (Protokoll vom 21.02.2022) der von der HTB Baugesellschaft m.b.H. (HTB) erstellten Musterfläche und dem Leistungsverzeichnis der Firma HTB vom 25.02.2022 durchführt, jedoch unter der Maßgabe, dass die Kosten der qualitätsverbessernde Maßnahmen der von dritter Seite getragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 4

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die im Zuge nach der Baumaßnahme aufgetretenen Mängel am Aufsprunghang und Mattenbelag der Schattenbergschanze, kostenneutral für den Markt Oberstdorf – im Rahmen der Gewährleistung – beheben zu lassen um eine regelkonforme und sprungtüchtige Schanze – wie beauftragt – zu erlangen.
Um festzustellen, welche weiteren Flächen des Aufsprunghangs von den Mängeln betroffen sind, ist der Mattenbelag abzunehmen, die gesamte Unterkonstruktion zu sichten und ggf. weitere Mängel zu dokumentieren, vorzugsweise mit dem TÜV Süd Industrie GmbH.
Ferner untersagt der Markt Oberstdorf etwaig tätigen Organisationen und Gesellschaften, an denen zur Zeit noch im Eigentum des Marktes Oberstdorf befindlichen Bauteilen, Änderungen jedweder Art vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Datenstand vom 28.06.2022 16:49 Uhr