Bauvoranfrage zum Anbau eines Zweifamilienwohnhauses; Fl.Nr. 399/3, Naglergasse 4, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.06.2022 ö beschließend 98

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass die Voraussetzungen zu Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO für Herrn GR Rees vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, der Bauvoranfrage „Anbau eines Zweifamilienwohnhauses“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/3, Gmkg. Oberstdorf, zu der Ausführung mit nur einem Giebel das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schelmenhag“ zur Überschreitung der Baugrenzen und Überschreitung der festgesetzten Erdgeschosshöhe zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2022 15:27 Uhr