Bauantrag auf Errichtung eines Funkmastes für den Digitalfunk BOS auf dem Grundstück Fl.-Nr. 977, Gmkg. Tiefenbach im Verfahren nach Art. 73 BayBO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.07.2022 ö beschließend 54

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den TOP abzusetzen und abzuwarten bis die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Nachbarn aus dem Walsertal vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Digitalfunkmastens für die BOS auf dem Grundstück Fl.-Nr. 977, Gmkg. Tiefenbach in der in den Antragsunterlagen vom 08.03.2022 beschriebenen Form gemäß § 36 BauGB mit der Inhaltsbestimmung zuzustimmen, daß der Eingriff in Natur und Landschaft angemessen und lokal auszugleichen ist. Es ist gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB in geeigneter Weise sicherzustellen, daß der Mast samt Fundamenten und Technikgebäude nach endgültiger Nutzungsaufgabe auf Kosten des Freistaats Bayern zurückgebaut wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 22.09.2022 17:01 Uhr