Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Voranfragen für Anträge auf Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung einer Baustellenfläche auf 1.500 m² im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 660/36, Gmkg. Oberstdorf, in der Zeit vom 01.04.2025 bis 31.10.2025 sowie vom 01.03.2026 bis 30.06.2026 durch die DB Station&Service AG, Abt. I.SP-S-IP3; Beratung der Voranfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.08.2022 ö beschließend 2.21

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß nimmt die Voranfragen zu den beabsichtigten Sondernutzungsanträgen zur Kenntnis und beschließt, der DB Station & Service, die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in den angefragten Zeiträumen vom 01.04.2025 bis zum 31.10.2025 und vom 01.03.2026 bis zum 30.06.2026 für die angefragte Fläche von 1.500 m² insbesondere mit folgenden Maßgaben in Aussicht zu stellen:

  • Für den vollständigen Ersatz der wegfallenden Einnahmen seitens der Regionalverkehr Allgäu GmbH (RVA) ist durch den Erlaubnisnehmer zu sorgen.
  • Auf die Belange des Friedhofbetriebs ist Rücksicht zu nehmen.
  • Die „Wertstoffinsel“ hat jederzeit zugänglich zu bleiben.

Eine Sondernutzungsgebühr wird nicht erhoben, weil es sich um eine Sondernutzung im öffentlichen Interesse handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.09.2022 17:06 Uhr