Bauantrag zum Einbau Kehrgiebel im Dachgeschoss Fl.Nr. 89/2, Weststr. 33, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.09.2022 ö beschließend 18

Beschluss 1 (20)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass die Voraussetzungen zu Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO für Herrn Gemeinderat Raps vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2 (21)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Einbau eines Kehrgiebels im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 89/2, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 5.4 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2022 13:31 Uhr