Bauantrag zur Energetische Fassadensanierung und Umbau eines Geschäfts sowie Errichtung einer Werbeanlage; Fl.-Nr. 57, Oststr. 8, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.10.2022 ö beschließend 6

Beschluss (6)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag „für eine energetische Fassadensanierung und Umbau eines Geschäfts sowie die Errichtung einer Werbeanlage“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 57, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

Für die Überbauung des gemeindlichen Grundstücks durch die energetische Maßnahme im Erdgeschoß ist im Vorfeld eine Vereinbarung mit dem Markt Oberstdorf zu treffen. Darin ist auch ein Nachweis über die eingebaute Dämmungsstärke zu vereinbaren. Desweitern dürfen die Schaufensterkästen nicht über die Wärmedämmung herausragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.11.2022 16:17 Uhr