Bauantrag auf Teilabbruch des ehem. landwirtschaftl. Teiles, Ersatzbau mit 3 Ferienwohnungen, 4 Garagen, 4 überdachte Stellplätze, Fl.Nr. 2941/1, 2943/1, Scheibenstr. 1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.10.2022 ö 7

Beschluss (7)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag „Teilabbruch des ehemaligen landwirtschaftlichen Teiles und Ersatzbau mit drei Ferienwohnungen, vier Garagen und vier überdachten Stellplätzen“ auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 2941/1 und 2943/1 Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB sowie unter Zustimmung zu Abweichungen von den Punkten 3.2, 4.1, 5.4 und 7.3 OGS unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde 
  • die Stellplätze P8 und P9, die auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2943/1, Gmkg. Oberstdorf nachgewiesen werden, sind per Dienstbarkeit dem Baugrundstück auf Dauer zuzuordnen

In der Baugenehmigung soll der Hinweis aufgenommen werden, dass gemäß § 35 Abs. 5 Satz 4 BauGB die bauliche Anlage nur zu gewerblichen Zwecken (Betriebsleiterwohnung und Ferienwohnung) genutzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2022 16:17 Uhr