Neubau Nebelhornbahn; Einvernehmenserteilung zum Antrag auf Bau und Betrieb einer Seilbahn nach Art. 13 Abs. 1 BayESG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.11.2018 ö beschließend 2
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 05.12.2018 ö 21
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.05.2019 ö beschließend 43

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat beschließt, dem seilbahnrechtlichen Antrag auf Bau- und Betriebsgenehmigung zur Errichtung einer Zweiseil-10er-Kabinen-Umlaufbahn mit einer Beförderungskapazität von 1.200 Pers./h das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 56 Satz 2 BayBO i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgrund von § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und aufgrund von § 34 Abs. 1 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Sämtliche unter Ziffer 7 „Schallschutzmaßnahmen“ auf den S. 42 bis 44 des schalltechnischen Berichts 18.004.1/F der Firma tecum vom 19.10.2018 aufgestellten Empfehlungen sind bei Bau und Betrieb der neuen Bahn einzuhalten.
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens vor Beginn der Baumaßnahmen auf der Strecke zwischen dem Beginn der Schanzenstraße und der Mittelstation Seealpe und Wiederinstandsetzung derjenigen Schäden auf alleinige Kosten des Antragstellers, die im Zeitraum zwischen Anfangs- und Endabnahme entstanden sind.
  • Dauerhafte Sicherung von Stütze 4 und Mittelstation nach Maßgabe der Empfehlungen der „Gutachtlichen Stellungnahme zur Lawinengefährdung und –sicherheit des geplanten Neubaus der Nebelhornbahn“ vom 21.09.2018 in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Markt Oberstdorf nimmt im übrigen als Träger öffentlicher Belange zu folgenden Punkten Stellung, die seinen Wirkungskreis betreffen:

  • Die Nebelhornbahn stellt 525 Stellplätze gesichert zur Verfügung.
  • Um die Flächenversiegelung zu mindern, sollte das Dach des bestehenden Mittelstationsgebäudes Seealpe mit einer Dachbegrünung ausgeführt werden.

Auf eine architektonisch anspruchsvolle Gestaltung aller Stationsgebäude, ist ebenso zu achten wie auf eine städtebaulich wertgebende Gestaltung der bahneigenen Stellplätze und des bahneigenen Vorplatzes. Dabei sind die gemeindlichen Vorstellungen zu berücksichtigen, sofern dies keine unzumutbare Härte für den Antragsteller darstellt.

Der Marktgemeinderat hat am 08.11.2018 beschlossen, keinen Bebauungsplan aufzustellen. Stattdessen ist beabsichtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Nebelhornbahn AG zu schließen. Um die Inhalte dafür bereits mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den seilbahnrechtlichen Antrag auf Bau- und Betriebsgenehmigung zur Errichtung einer Zweiseil-10er-Kabinen-Umlaufbahn zu definieren, beschließt der Marktgemeinderat, dem „Letter of Intent“ in der vorliegenden Fassung als Vorvertrag für den städtebaulichen Vertrag vollinhaltlich zuzustimmen. Der Erste Bürgermeister Laurent Mies wird ermächtigt, diesen mit dem Antragsteller des Vorhabens Neubau Nebelhornbahn zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.02.2019 11:22 Uhr