Wasserrechtliche Genehmigung; Wasserkraftanlage Warmatsgund und Errichtung/Ergänzung Scheidtobelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.12.2019 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem wasserrechtlichen Antrag auf Neugenehmigung der Wasserkraftanlage Warmatsgund und der Ergänzungsanlage Scheidtobelbach sowie der Entnahme von Schneiwasser für die Beschneiungsanlage des Fellhorn-Skigebiets durch die Energieversorgung Oberstdorf GmbH das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB vorbehaltlich der Erfüllung folgender Auflagen zu erteilen:

  • Die Liste der Minimierungsmaßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan wird in den Bescheid mit aufgenommen.
  • Für den Warmatsgundbach wird ein winterliches Restwasser von 45 l/s und ein sommerliches Restwasser von 70 l/s festgelegt, für den Scheidtobelbach wird ein ganzjährig konstantes Restwasser von 5 l/s festgelegt und für den Schlappoldbach wird ein winterliches Restwasser von 10 l/s und ein sommerliches Restwasser von 30 l/s festgelegt.
  • Die nicht vermeid- und minimierbaren Eingriffe im Wert von 3.392 Punkten sind vollständig auszugleichen, dabei ist einem lokalen Ausgleich, der noch mit der Unteren
    Naturschutzbehörde und den betroffenen Grundeigentümern abzustimmen ist, der Vorzug gegenüber einer Zahlung an den Bayerischen Naturschutzfond zu geben.
  • Die Erschließung (Wegerechte auf den nicht öffentlich gewidmeten Zuwegungen) sind, soweit nicht ohnehin schon im Bestand vorhanden, nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 07:36 Uhr