Wasserrechtliche Genehmigung; Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Wasserversorgungsanlage Christlessee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.12.2019 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, gegen die beabsichtigte Ausweisung des Wasserschutzgebiets Christlessee keine grundlegenden Einwendungen geltend zu machen, weist aber darauf hin, daß aus Gründen der Rechtsklarheit der Geltungsbereich nur aus der Karte „Gewinnungsgebiet – Maßstab 1:5.000) entnommen werden sollte, denn bei einem Maßstab von 1:25.000 treten zu viele Ungenauigkeiten auf. Die Verbotstatbestände in § 3 der Verordnung, insbesondere Ziffer 3.7 und das Zugriffsrecht auch auf bestehende Gebäude nach § 5 der Verordnung sind für den Markt Oberstdorf deshalb tragbar, weil § 4 der Verordnung die Möglichkeit der Befreiung offen läßt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.02.2020 07:36 Uhr