Straßenbau Oberstdorf; Barrierefreier Ausbau des Gehweges Schraudolphstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 17.10.2019 ö beschließend 43

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das Einvernehmen für die Errichtung des Eingangsbauwerks für Fl.Nr. 152, Gmkg. Oberstdorf auf dem öffentlichen Gehweg Fl.Nr. 142/1 nachträglich zu erteilen, wenn der Eigentümer die Gehwegumlegung in Form einer Verschwenkung in die Schraudolphstraße einschließlich Beschilderung und Nebenkosten auf eigene Kosten in Abstimmung mit der Verwaltung vornimmt.
Zusätzlich ist eine Entschädigung jährlich an die Gemeinde zu zahlen sowie im Grundbuch für den jeweiligen Eigentümer von Fl.Nr. 152, Gmkg. Oberstdorf eine Abbruchverpflichtung bei baulicher Veränderung einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das Einvernehmen für die Errichtung des Eingangsbauwerks für Fl.Nr. 152, Gmkg. Oberstdorf auf dem öffentlichen Gehweg Fl.Nr. 142/1 nachträglich zu erteilen, wenn der Eigentümer folgende Punkte erfüllt:

  • Der Verlauf des Gehweges soll wie im Bestand erhalten bleiben, jedoch eine ca. 2 Meter breite Bordsteinabsenkung zu beiden Seiten des Bauwerkes hergestellt werden, damit die Begehung barrierearm sichergestellt ist.
  • Es soll eine Einmalzahlung in Höhe des 30-fachen der jährlichen Nutzungsentschädigung von 45 Euro/qm entrichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.02.2020 07:39 Uhr