Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Entnahme fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 WHG; Kiesentnahme aus der Breitach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 17.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 17.10.2019 ö beschließend 98

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, daß der Markt Oberstdorf als Träger öffentlicher Belange auf den mutmaßlichen Eingriff in das kartierte Biotop hinweist und auf den Widerspruch zwischen der Forderung nach einer Trockenentnahme im „frühen Frühjahr“ und der Forderung, die Schonzeit der Bach- und Regenbogenforelle zu beachten“.

In seiner Eigenschaft als wesentlicher, hier privat handelnder Eigentümer ist mit dem Antragsteller ein Vertrag über eine angemessene Nutzungsentschädigung sowie über den erforderlichen Schadensersatz für Wegeschäden zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Datenstand vom 12.02.2020 07:39 Uhr