DB Netze; Auflassung der unbeschrankten Bahnübergänge km 18,612 und km 18,922; Vorstellung und Freigabe des Planungskonzeptes der DB; Beteiligung nach § 3 und § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.07.2019 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den von der Deutschen Bahn avisierten Rückbau der unbeschrankten Bahnübergänge bei km 18,612 und km 18,922 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu unterstützen und die anteiligen Kosten nach §§ 3, 13 EKrG anteilig zu übernehmen.

Da der Seitenweg neben der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen auch als Unterhaltungs- und Rettungsweg für die Bahnlinie dient wird einer Beteiligung unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Verkehrssicherungspflicht und der laufende Unterhalt von Seitenweg und Brücke durch die Deutsche Bahn erfolgt.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme wurden durch die Deutsche Bahn auf rund 892.500 € brutto geschätzt. Nach Abzug der staatlichen Förderung nach GVFG wird eine Kostenbeteiligung nach §§ 3, 13 EKrG in Höhe von 150.000 € erwartet.

Die Höhe der Kostenbeteiligung ist für das Haushaltsjahr 2020 anzumelden. Die Maßnahme soll 2023 abgeschlossen sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 20.08.2019 09:20 Uhr