Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise; Fl.Nr. 3701, 3697/1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.06.2019 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch des Anwesens Freibergsee 5 und ersatzweisen Neubau eines Einfamilienhauses das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wegen der fehlenden Löschwasserversorgung nicht zu erteilen.

Eine verwaltungsmäßige Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird in Aussicht gestellt, wenn die Löschwasserversorgung gemäß den gesetzlichen Forderungen nachgewiesen ist und die folgenden Punkte geregelt sind:

  • Nachweis über die dauerhafte Sicherstellung der Löschwasserversorgung durch den Antragsteller mit einer vertraglichen Regelung.
  • Nachweis einer gesicherten Erschließung bis zum beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 63.
  • Vertragliche Regelung, dass kein Eingriff in Natur und Landschaft durch Abgrenzungen, Einzäunungen, Abpflanzungen erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.07.2019 08:21 Uhr