Bauantrag auf Ausbau eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes; Fl.Nr. 131, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.06.2019 ö beschließend 109

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt im Vertrauen auf die Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit der Betriebsführung, dem Bauantrag auf Ausbau eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung sowie vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den landwirtschaftlichen Teil (Stall und Tenne) mit folgenden Maßgaben zu erteilen:

  • Die abstandsflächenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten
  • Dienstbarkeitliches Verbot der Nutzung zu anderen als zu landwirtschaftlichen Zwecken.
  • Dienstbarkeitlich abgesichertes kombiniertes An- und Vorkaufsrecht zur Vermeidung von Spekulation.

Im Hinblick auf den Neubau des Wohnteils wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 sowie Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB erteilt, sofern durch Eintrag der entsprechenden Sicherungen (1. Wohnsitzdienstbarkeit und Eintrag eines kombinierten An- und Vorkaufsrecht zur Vermeidung von Spekulation) Tatsachen gegeben sind, die eine langfristige Nutzung des neuen Gebäudes zu Eigenbedarfszwecken sicherstellen und sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. Die abstandsflächenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten und die erforderliche Zahl von Stellplätzen ist auf eigenem Grund zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2019 08:21 Uhr