Beschneiungsanlagen Söllereck; Fl.Nr. diverse; Gmkg. Oberstdorf; Wasserrechtliche Genehmigung; Erneute Behandlung; Mit vorheriger Ortsbesichtigung um 16.00 Uhr, Weiterführung der Sitzung im Oberstdorf Haus, Raum "Freibergsee"um 19.30 Uhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Antrag auf Planfeststellung für die Vergrößerung des Speicherteichs und die Ertüchtigung der Beschneiungsanlage am Söllereck gemäß Art. 56 Satz 2 BayBO i. V. m. § 68 Abs. 3 Nr. 2 WHG das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB und unter Zustimmung zu den notwendigen Abweichungen von den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Einhalten aller Vorgaben des geologischen Gutachtens.
  • Einhalten aller Vorgaben des Umweltberichts.
  • Einhalten aller Vorgaben des Immissionschutzgutachtens.
  • möglichst vollständiges bergseitiges Einschütten der Schieberkammer und kaschierende Bepflanzung mit standortgerechten Sträuchern.
  • möglichst vollständiges allseitig kaschierendes Bepflanzen der Kühlturmanlage mit standortgerechten Sträuchern und Prüfen eines Abrückens vom Speicherteich.
  • Städtebaulich wertgebende Gestaltung für das mit separatem Antrag zu behandelnde Mittelstationsgebäude samt der darin zu integrierenden Pumpstation.
  • Ausführung der Sektionaltore am Multifunktionsgebäude in Holz oder Holzoptik.
  • Verschieben des Multifunktionsgebäudes um 5 Meter nach Süden (in den Hang).

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Beschneiungsanlage in den Bereichen Söllereck, Schrattenwang, Ochsenhöfle und Wanne bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zu den später im Zuge des Gesamtprojektes noch notwendigen wasserrechtlichen, baurechtlichen und seilbahnrechtlichen Anträgen, da jeweils der vorliegende Einzelfall rechtlich zu prüfen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 24.05.2019 10:44 Uhr