Abbruch des bestehenden Gästehauses; Neubau von 6 Reihenhäusern mit Tiefgarage - Tiefgarage Fl. Nr. 964/0; Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch des Gebäudes Alpgaustraße 15 und nachfolgender Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus einer Tiefgarage mit 7 Stellplätzen und Aufzug, dem Doppelhaus A+B sowie der Hausgruppe C/D/E/F das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB bis auf Weiteres zu verweigern, weil die Dachneigung der Hauptgebäude nicht den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung entspricht und sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes seiner baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Außerdem widerspricht die derzeitige Tiefgaragenplanung dem § 6 Abs. 2 GaStS und das Satteldach des Aufzugsgebäudes dem Punkt 4.1 OGS.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2019 10:44 Uhr