Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung; Fl.Nr. 169, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.04.2019 ö beschließend 118
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.11.2020 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 169, Gmkg. Tiefenbach, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde im weiteren Verfahren.
  • Vorbehaltlich dessen, daß durch das Gebäude keine Mehrkosten für den Kanalunterhalt entstehen (was gegebenenfalls vertraglich vor Genehmigungserteilung zu fixieren ist) und daß der Kanal auch nicht verlegt werden muß.
  • Vor einer späteren Nachverdichtung ist der bisher nicht gewidmete Wohnweg gegebenenfalls zu widmen und angemessen auszubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2019 10:44 Uhr