Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht auf dem Grundstück Fl.Nr. 3117/1; Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.02.2019 ö beschließend 42

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß stellt fest, daß im Bereich Dietersberg, insbesondere südlich des Gasthofs Riefenkopf, eine „Wohnbebauung von erheblichem Gewicht“ vorhanden ist und beschließt in pflichtgemäßem Ermessen, dem Antrag vom 07.04.2017 stattzugeben und für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 3116/2, 3116/3, 3116/4, 3117/1 und 3116, Gmkg. Oberstdorf eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die Bauverwaltung wird mit der Durchführung des erforderlichen Verfahrens beauftragt. Die Antragsteller haben sämtliche mit der Aufstellung des Verfahrens verbundenen Kosten nach dem Verursacherprinzip zu übernehmen.

In dem Fall, dass der Antrag als „Sonstiges Vorhaben“ gemäß § 35 BauGB genehmigt werden kann und das LRA diese Auffassung teilt, erteilt der BA Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen ohne die Notwendigkeit einer Außenbereichssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.03.2019 14:53 Uhr