Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses; Fl.Nr. 999, Gmkg. Schöllang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 32

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 999, Gmkg. Schöllang unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 2.4 OGS das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Der Dachaufbau ist gemäß Punkt 5.4 OGS auszuführen.
  • Das Gelände ist so zu modellieren, daß das Gebäude bergseitig maximal zweigeschoßig in Erscheinung tritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2019 11:24 Uhr