Bauantrag auf Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe Nebelhornbahn; Fl.Nr. 2839/2 + 2839; Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Abgrabungsantrag auf Geländeabtrag und Einbau im Rahmen des Neubaus der Mittelstation Seealpe der Nebelhornbahn das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgrund von § 29 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens vor Beginn der Baumaßnahmen auf der Strecke zwischen dem Beginn der Schanzenstraße und der Mittelstation Seealpe und Wiederinstandsetzung derjenigen Schäden auf alleinige Kosten des Antragstellers, die im Zeitraum zwischen Anfangs- und Endabnahme entstanden sind.

Es wird um Prüfung gebeten, ob etwa im Bereich zwischen den Querprofilen M4 und M6 das Gelände so modelliert werden kann, daß keine unnatürliche Dammschüttung entsteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.02.2019 11:24 Uhr