Haushalt 2020 des Marktes Oberstdorf; Festsetzung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne 2020; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2019 ö beschließend 4.46

Beschluss

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2020


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 31.203.400

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 25.580.100
     ab.


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf        € 15.663.000
festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                        €  3.781.460
     festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                        €     923.650
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                          €     500.000
festgesetzt.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt des Marktes wird auf                                            € 14.575.000
festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                        €  1.200.000
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                        €  1.561.000
festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.



§ 5

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                  €  5.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf                                                                  €  1.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf                                                                  € 22.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf                                                                €  4.500.000
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

Oberstdorf, 17.12.2019

MARKT OBERSTDORF




Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.03.2020 13:11 Uhr