FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu; Wasserrechtliche Genehmigung; Erweiterung des Loipennetzes mit künstlicher Beschneiung im Bereich "Spairube"; Fl.Nr. 3028/21; Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.06.2019 ö beschließend 719

Beschluss

Der Marktgemeinderat hält die Erweiterung der Beschneiungsanlage des Langlaufzentrums Ried um den Bereich für Spairube nur dann für zulässig, wenn Schneileitungen und Zapfstellen im Zuge von Bauarbeiten mitverlegt werden, die auf Grundlage einer rechtskräftig zu erteilenden Baugenehmigung mitverlegt werden.

  • Hilfsweise sei darauf verwiesen, daß die beantragte Loipentrasse und damit auch die Erweiterung der Beschneiungsanlage aus Sicht des Marktes Oberstdorf gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB nur dann bauplanungsrechtlich zulässig ist, wenn folgende Nebenbestimmungen erfüllt sind: Eine Ausnahmegenehmigung zur Rodung des Bergwalds wird durch die Fachbehörde erteilt.
  • Ein geologisches Gutachten ergibt keine konkrete Gefährdung der neuen Loipentrasse durch Geogefahren.
  • Eine fachliche Stellungnahme der Lawinenwarnzentrale München ergibt keine konkrete Gefahr für die neue Loipentrasse durch Lawinen.
  • Sofern konkrete Gefahren durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ausgeräumt werden können, ist die Kostenübernahme so zu regeln, daß für den Markt Oberstdorf keine „unwirtschaftlichen Aufwendungen“ entstehen.
  • Die auf den Seiten 18 bis 20 des Textteils zum Landschaftspflegerischen Begleitplan vom 10.05.2019 vorgeschlagenen Maßnahmen werden Bestandteil der Baugenehmigung, die Umsetzung wird durch eine baubiologische Begleitung überwacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 01.08.2019 14:57 Uhr