FIS Nordische Ski Weltmeisterschaften 2021 Oberstdorf / Allgäu; Wasserrechtliche Genehmigung; Snowfarming: Vorhalten von Schnee während des Sommers für die frühzeitige Präparation einer 1,6 km langen Trainingsloipe im Langlaufzentrum Ried; Fl.Nr. 3028/21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.06.2019 ö beschließend 820

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, im wasserrechtlichen Verfahren zur Erweiterung der Beschneiungsanlage im Langlaufstadion Ried um eine Snowfarmingfläche für die Übersommerung von bis zu 5.000 m³ Maschinenschnee das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 56 Satz 1 Nr. 1 BayBO i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB unter folgenden Maßgaben zu erteilen:

  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
  • M öglichst weitgehende und blickdichte sowie bis zur Oberkante des zu übersommernden Schnees reichende Eingrünung des Snowfarming-Areals mit standortheimischen Sträuchern und Bäumen.
  • Aufnahme eines Auflagen- und Widerrufsvorbehalts in den Genehmigungsbescheid für den Fall einer Verunstaltung des Landschaftsbildes durch das Snowfarming.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 01.08.2019 14:57 Uhr