Neubau Söllereckbahn; Einvernehmenserteilung zum Antrag auf Bau und Betrieb einer Seilbahn nach Art.13 Abs. 1 BayESG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.05.2019 ö beschließend 65

Beschluss 1

Antrag zur GeschO § 24 Abs. 3
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das Thema aufgrund seiner Bedeutung im Marktgemeinderat zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, nach Art. 49 Abs. 3 GO in Verbindung mit Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO den Vereinsvorsitzenden des Verschönerungsverein Oberstdorf e.V. als Aufsichtsrat der Oberstdorfer Bergbahn AG Peter Titzler für diesen TOP auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem seilbahnrechtlichen Antrag auf Bau- und Betriebsgenehmigung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Die Handlungsempfehlungen auf S. 47 und 48 des geologischen Gutachtens sowie dessen
    Ausführungshinweise sind zu beachten.
  • Sämtliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsstudie sind umzusetzen.
  • Es ist sicherzustellen, dass dem Markt Oberstdorf keine unwirtschaftlichen Aufwendungen für Straßenunterhalt am böW Nr. 66 entstehen.
  • Die Löschwasserversorgung im Bereich der Talstation ist auf Kosten der Antragstellerin durch Nachrüsten eines Hydranten zu verbessern.

Auf die erforderlichen Abstandsflächenübernahmen wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.07.2019 08:20 Uhr