Bauvoranfrage auf Neubau eines Personalhauses; Fl.Nr. 2889/2, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 22.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 22.05.2019 | ö | beschließend | 11 | 10 |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 19.09.2019 | ö | beschließend | 4 | 3 |
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Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, der Bauvoranfrage in der vorliegenden Form wegen der nicht flächensparenden, nicht die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und der nicht den Außenbereich schonenden Weise nach § 35 Abs. 5 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2019 08:20 Uhr