Recht der Bauleitplanung; Anhörung des Marktes Oberstdorf gemäß § 201a Satz 8 BauGB zu dem vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beabsichtigten Erlass einer Rechtsverordnung nach § 201a BauGB über die Festlegung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 11.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 28.04.2022 | ö | beschließend | 7 | |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 11.05.2022 | ö | 4 | 4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, zu dem beabsichtigten Erlass einer Rechtsverordnung nach § 201a BauGB über die Festlegung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten mit dem Ziel Stellung zu nehmen, dass der Markt Oberstdorf in der Rechtsverordnung nach § 201a BauGB als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt aufgelistet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12
Datenstand vom 28.06.2022 16:51 Uhr