Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Fl.Nr. 95/9, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 19.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 19.05.2015 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 95/5, Gmkg. Tiefenbach, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB mit der Maßgabe zu erteilen, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten sind.
Mit dem Bauwerber sind weitere Gespräche zu führen, mit dem Ziel, einen Kompromissvorschlag vorzubereiten. Dieser wird dem Bauausschuss nochmals vorgelegt; hierbei sind ibs. Ausnahmen der Baugrenzen als Möglichkeiten anzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.06.2015 09:58 Uhr