Bauantrag auf Entfernen des bestehenden Blockhauses und Errichtung eines Gartenhauses als Ersatzbau des bestehenden Gartenhauses, Birgsau 11, Fl.Nr. 3556/0, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.06.2015 ö beschließend 42

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Entfernung des bestehenden Blockhauses und Errichtung eines Gartenhauses als Ersatzbau für das bestehende Gartenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3556/0, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB zu verweigern, weil die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist (§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB) und der Außenbereich nicht ausreichend geschont wird (§ 35 Abs. 5 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2015 07:57 Uhr