Bauantrag auf Neubau eines Austragshauses, Rubinger Str. 1a, Fl.Nrn. 1187/1, 1190/1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 07.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 07.07.2015 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Austragshauses, Rubinger Straße 1a, Fl.Nr. 1187/1 und 1190/1, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen und Auflagen zu erteilen:

1.        Der Antragsteller hat die Privilegierung als ausübender Landwirt nachzuweisen.
2.        Das geplante Einfamilienhaus ist als landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung durch eine Dienstbarkeit abzusichern.
3.        Der Weiterbetrieb der Landwirtschaft ist durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit abzusichern.
4.        Es ist ein Verbot der Bildung von Teileigentum einzutragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2015 06:45 Uhr