Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses, Riedweg, Fl.Nr. 1012, Gmkg. Schöllang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 06.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 87

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1012, Gmkg. Schöllang, gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, weil eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den festgesetzten Baugrenzen in diesem Fall eines freistehenden Gebäudes die Grundzüge der Planung berühren würden.

Für den Fall der Kostenübernahme durch die Bauherrschaft und der dienstbarkeitlichen Absicherung einer künftig denkbaren Umgehungsstraße (Klageverzicht, Immissionsduldung, Duldung notwendiger Baumaßnahmen, etc.) sowie nach Eintragung eines Teilungsverbots könnte auch eine Änderung der Ortsabrundungssatzung in Erwägung gezogen werden, allerdings nur dergestalt, dass die „private Grünfläche“ in ihrer bisherigen Größe vollständig erhalten bleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2015 07:55 Uhr