Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung Paul-Gerhardt-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 06.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.08.2015 ö beschließend 1211

Beschluss

Der Markt Oberstdorf beabsichtigt, die Ortsstraße „Paul-Gerhardt-Straße“, Fl.-Nrn. 1675/6 (Teilfläche) und 1675/7, Gmkg. Oberstdorf, eingetragen im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen (Blatt Nr. 115), einzuziehen.

Die Einziehung ist erforderlich aufgrund der Veräußerung des Grundstückes Fl.-Nr. 1675/7, Gmkg. Oberstdorf, an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Oberstdorf zur Errichtung eines Gemeindezentrums und des damit verbundenen Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).

Mit der Einziehung entfallen der Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen (Art. 8 Abs. 4 BayStrWG). Des Weiteren erlischt mit der Einziehung die Straßenbaulast des Marktes Oberstdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 23.09.2015 07:55 Uhr