Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Mauer, Krappberg 1, Fl.Nr. 2906/2, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 22.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.09.2015 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung einer Regenwasserschutzmauer beim Anwesen Krappberg 1 gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, weil das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs im Sinne von § 35 Abs. 5 BauGB verletzt ist. Es ist außenbereichsschonender, das anfallende Regenwasser durch den Einbau einer weiteren Rigole abzuleiten.

Bevor hier im Außenbereich umfangreiche bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, sollte der Nachbar aufgefordert werden, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf seinem Grundstück anfallende Oberflächenwasser auch auf seinem Grundstück zurückgehalten wird und nicht unkontrolliert auf das Grundstück des Antragstellers abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2015 09:42 Uhr