Umbau der Nebelhornstraße in Oberstdorf; Widmung privater Flächen im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 336, 398/4, 334 und 335, Gmkg. Oberstdorf, nördlich der jeweils zugehörigen Anwesen Rechbergstr. 11, Nebelhornstr. 26 und 33a sowie im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 263/4, Gmkg. Oberstdorf, nördlich des Anwesens Kirchstr. 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.11.2015 ö beschließend 32

Beschluss

1.        Der Bauausschuss beschließt, die in der Vereinbarung zwischen dem Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 336, Gmkg. Oberstdorf und dem Markt Oberstdorf vom 30.11.2013 beschriebene und in der Anlage zu dieser Vereinbarung rot schraffierte, innerhalb des genannten Flurstücks liegende Fläche, als Ortsstraße zu widmen und der im Bestandsverzeichnis als Ortsstraße Nr. 61 eingetragenen Nebelhornstraße zuzuschlagen. Die als Anlage beigefügte Planzeichnung, aus der die zu widmende Fläche hervorgeht, wird Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Bauausschuss beschließt, die in der Vereinbarung zwischen dem Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 398/4, Gmkg. Oberstdorf und dem Markt Oberstdorf vom 06.12.2013 beschriebene und in der Anlage zu dieser Vereinbarung rot schraffierte, innerhalb des genannten Flurstücks liegende Fläche, als Ortsstraße zu widmen und der im Bestandsverzeichnis als Ortsstraße Nr. 61 eingetragenen Nebelhornstraße zuzuschlagen. Die als Anlage beigefügte Planzeichnung, aus der die zu widmende Fläche hervorgeht, wird Bestandteil dieses Beschlusses.

3.        Der Bauausschuss beschließt, die in der Vereinbarung zwischen den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr. 334 und 335, Gmkg. Oberstdorf und dem Markt Oberstdorf vom 06.12.2013 beschriebene und in der Anlage zu dieser Vereinbarung rot schraffierte, innerhalb der Flurstücke liegende Fläche, als Ortsstraße zu widmen und der im Bestandsverzeichnis als Ortsstraße Nr. 61 eingetragenen Nebelhornstraße zuzuschlagen. Die als Anlage beigefügte Planzeichnung, aus der die zu widmende Fläche hervorgeht, wird Bestandteil dieses Beschlusses.

4.        Der Bauausschuss beschließt, das Grundstücks Fl.-Nr. 263/4, Gmkg. Oberstdorf aufgrund der von den Eigentümern am 20.05.2011 abgegebenenen Zustimmungserklärung als Ortsstraße zu widmen und der im Bestandsverzeichnis als Ortsstraße Nr. 61 eingetragenen Nebelhornstraße zuzuschlagen. Die als Anlage beigefügte Planzeichnung, aus der die zu widmende Fläche hervorgeht, wird Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2015 10:40 Uhr