1. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Prüfberichten der örtlichen Rechnungsprüfung 2012 bis 2015 und genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates oder seiner beschließenden Ausschüsse erfolgt ist.
2. Der Jahresabschluss 2012 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2012
Bilanzsumme
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15.682.904,39 €
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Jahresverlust
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897.780,89 €
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Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.
3. Der Jahresabschluss 2013 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2013
Bilanzsumme
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15.749.028,39 €
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Jahresverlust
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857.989,60 €
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Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.
4. Der Jahresabschluss 2014 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2014
Bilanzsumme
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14.510.103,28 €
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Jahresverlust
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871.660,82 €
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Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.
5. Der Jahresabschluss 2015 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2015
Bilanzsumme
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14.427.228,51 €
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Jahresverlust
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969.934,20 €
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Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.