Sportstätten Oberstdorf Feststellung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.04.2019 ö beschließend 19
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 97

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Prüfberichten der örtlichen Rechnungsprüfung 2012 bis 2015 und genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – 2015 angefallenen überplanmäßigen  und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates  oder seiner beschließenden Ausschüsse erfolgt ist.

2. Der Jahresabschluss 2012 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2012
Bilanzsumme
  15.682.904,39 €
Jahresverlust
897.780,89 €
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.

3. Der Jahresabschluss 2013 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2013
Bilanzsumme
15.749.028,39 €
Jahresverlust
857.989,60 €
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.

4. Der Jahresabschluss 2014 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2014
Bilanzsumme
14.510.103,28 €
Jahresverlust
871.660,82 €
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.

5. Der Jahresabschluss 2015 der Sportstätten Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2015
Bilanzsumme
14.427.228,51 €
Jahresverlust
969.934,20 €
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2019 10:49 Uhr