Etablierung einer Gastronomie in Schöllang; Antrag der Initiatoren „Gaststätte in Schöllang“ vom 23.11.2022 und 10.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.12.2022 ö 08
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö 04

Beschluss 1 (5)

Der Marktgemeinderat beschließt in Absatz 1 und unter Nr. 1 Abs. 2 das Wort „Mietwohnraum“ in „Wohnraum“ zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 2 (6)

Der Marktgemeinderat beschließt in Absatz 2 die Jahreszahl 2024 zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 3 (7)

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Entwurfsplanungen zum Anbau einer Gastronomie auf der Ostseite des Anwesens „Schelchwangweg 1“, Fl.Nr.106 der Gemarkung Schöllang (Variante 1: Erdgeschossige Gastronomie mit Terrasse; Variante 2: zuzüglich ausgebautem 1. OG mit Wohnraum), deren Kostenberechnungen und dem vorgestellten konzernübergreifenden Finanzierungsmodellen.

Der Marktgemeinderat beschließt, das Projekt Ansiedlung einer Gastronomie im Ortsteil Schöllang unter folgenden Maßgaben in/ab 2024 weiterzuverfolgen und umzusetzen:

  1. Die Ausführungsplanung soll in Variante 1 (oder in Variante 2 mit Wohnraum im 1.OG erfolgen. Es sind dort 2, (3 oder max. 4?) Wohneinheiten vorzusehen).

  1. Das Projekt wird zur Umsetzung dem Geschäftsfeld der Immobiliengesellschaft Oberstdorf GmbH (IGO) zugewiesen.

  1. Der Marktgemeinderat beschließt empfehlend an den Aufsichtsrat der IGO durch Beschluss die Geschäftsführung der IGO zu beauftragen, entsprechende Mittel gemäß der Kostenberechnung des Architekten vom 28.07.2023 für die Ausführungsvariante (1 oder 2) im Wirtschaftsplan 2024 der IGO vorzusehen.
Der Marktgemeinderat beschließt ebenfalls empfehlend an den Aufsichtsrat der IGO, die Geschäftsführung zu ermächtigen, die zur Planung und Durchführung des Projekts erforderlichen Planer-, Fachplaner- und Gutachterleistungen im Rahmen der bewilligten Mittel im Wirtschaftsplan 2024 der IGO in Auftrag zu geben.

  1. Solange für die IGO wirtschaftlich notwendig, gleicht der Markt Oberstdorf ein entstehendes, nachgewiesenes Investitions- und jährliches Betriebskostendefizit aus diesem Projekt der IGO aus. 

  1. Die Kämmerei wird beauftragt, eine zulässige und mögliche Co-Finanzierung des Jahresdefizits aus dem Projekt der IGO mit dem Eigenbetrieb Kurbetriebe Oberstdorf in einer Größenordnung des Aufwands der bisherigen Vorhaltungen einer Tourist-Information Außenstelle im Ortsteil Schöllang einvernehmlich herbeizuführen.

  1. Vor rechtsverbindlichen Beauftragungen weiterer Schritte (Ziffer 3 dieses Beschlusses) und weiterer Verpflichtung Dritter ist mit dem potenziellen Pachtinteressenten ein Pachtvertrag abzuschließen (Jahrespachtsumme XX XXX,- Euro mit Umsatzpachtkomponente.)

  1. Die Initiative „Gastronomie Schöllang“ ist gehalten, in bestmöglich verbindlicher und nachhaltiger Form zu dokumentieren, welches freiwillige finanzielle Engagement insbesondere von Vermieterbetrieben im Ortsteil Schöllang zur jährlichen Deckung des Aufwands beigebracht und gesichert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Datenstand vom 21.12.2023 09:04 Uhr