Erlass einer Änderungssatzung zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 24.10.2023 ö beschließend 03

Beschluss (2)

Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstdorf beschließt den Erlass der 

Satzung zur Änderung der 
Satzung zur Änderung der Satzung 
für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags
vom 24.10.2023

Aufgrund des Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Oberstdorf folgende Änderungssatzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags.

§ 1
Änderung der Satzung

  1. § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Satz 1 wird ersetzt durch „Der Beitragsschuldner hat am 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10. jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten.“

  1. § 5 Abs. 3 wird aufgehoben.

  1. § 6 Abs. 3 wird aufgehoben.

§ 2 

Inkrafttreten


  1. Diese Änderungssatzung tritt zum 14.11.2023 in Kraft.

Oberstdorf, __.__.2023

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2023 09:16 Uhr