Änderungen und Anpassung der vom Markt Oberstdorf erhobenen Gebühren; Erlass der geänderten Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf (Parkgebührenordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.10.2019 ö beschließend 99
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 07
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.02

Beschluss 1 (5)

Der Marktgemeinderat beschließt, Inhaber der Oberstdorfer Gästekarte (AWC-Premium), die in einem Betrieb aus einem Tal oder einem Ortsteil nächtigen, erhalten pro Tag auf dem Parkplatz P2 für eine maximale Zeitdauer von bis zu fünf Stunden ein kostenloses Parkticket. Der Einnahmeausfall wird dem Markt Oberstdorf aufgrund quartalsweiser Abrechnung durch die Kurbetriebe Oberstdorf rückerstattet. Hierfür ist noch ein Vertrag zwischen den Kurbetrieben Oberstdorf als Anbieter der touristischen Serviceleistung und dem Markt Oberstdorf als Betreiber der Parkplätze zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2 (6)

Der Marktgemeinderat beschließt, die Parkplätze Grüne Gasse, Renksteg und Skiflugschanze auf eine Parkdauer von 10 Stunden zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3 (7)

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der geänderten beiliegenden Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf (Parkgebührenordnung) mit folgender Anpassung: Auf den Parkplätzen Grüne Gasse, Renksteg und Skiflugschanze ist die Höchstparkdauer auf maximal 10 Stunden begrenzt.

Inhaber der Oberstdorfer Gästekarte (AWC-Premium), die in einem Betrieb aus einem Tal oder einem Ortsteil nächtigen, erhalten pro Tag auf den Parkplätzen P1 Nord + Süd (Rudhart) und Grüne Gasse für eine maximale Zeitdauer von bis zu fünf Stunden ein kostenloses Parkticket. Der Einnahmeausfall wird dem Markt Oberstdorf aufgrund quartalsweiser Abrechnung durch die Kurbetriebe Oberstdorf rückerstattet. Hierfür ist noch ein Vertrag zwischen den Kurbetrieben Oberstdorf als Anbieter der touristischen Serviceleistung und dem Markt Oberstdorf als Betreiber der Parkplätze zu schließen.

Die zwei Stellplätze unmittelbar an der E-Ladesäule am Bahnhofplatz sind so zu kennzeichnen und zu beschildern, dass dort das Parken von Elektrofahrzeugen mit Parkscheibe für die Dauer von maximal drei Stunden während des Ladevorgangs erlaubt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2023 10:58 Uhr