Recht der Bauleitplanung; Beteiligung des Marktes Oberstdorf als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Balderschwang für ein "Sondergebiet Umweltbildung - Jugendhotel"
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 11.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 19.06.2023 | ö | beschließend | 18 | |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 11.07.2023 | ö | beschließend | 07 |
Beschluss (6)
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß nimmt Kenntnis von der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Umweltbildung - Jugendhotel“ und beschließt, keine Einwendungen zu erheben, da Belange des Marktes Oberstdorf nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.08.2023 10:49 Uhr