Bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO auf Errichtung eines Containers für BOS Funkmast, Fl.Nr. 3668/1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 19.06.2023 ö beschließend 16
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 11.07.2023 ö beschließend 08

Beschluss 1 (7)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Das Landeskriminalamt soll für das Gemeindegebiet ein Funkversorgungskonzept vorlegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Beschluss 2 (8)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO für die Errichtung eines Containers für den BOS Funkmast auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3668/1, Gmkg. Oberstdorf mit der Inhaltsbestimmung zuzustimmen, daß der Eingriff in Natur und Landschaft angemessen und lokal auszugleichen ist.
Zugleich wird auch einer Abweichung von Punkt 4.1 OGS im vorliegenden atypischen Fall zugestimmt.

Es ist gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB in geeigneter Weise sicherzustellen, dass der Mast samt Fundamenten und Technikgebäude nach endgültiger Nutzungsaufgabe auf Kosten des Freistaats Bayern zurückgebaut wird, sofern der Markt Oberstdorf nicht von seinem Recht Gebrauch macht, das Eigentum an dem Mast zu erwerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 16.08.2023 10:49 Uhr