Plangenehmigung Bauvorhaben "Änderung (Erneuerung) der Verkehrsstation Oberstdorf", Bahn-km 20,000 bis 20,7000 der Strecke 5402 Immenstadt-Oberstdorf in Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 11.07.2023 ö beschließend 10

Beschluss (10)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Plangenehmigungsverfahren „Änderung (Erneuerung) der Verkehrsstation Oberstdorf“ nach § 18 Abs 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit folgenden Hinweisen zuzustimmen: 

  • Vermeidung von Lärm- und Erschütterungsbelastung während der Baumaßnahme, da der ganzjährige Tourismus den Hauptwirtschaftszweig der Gemeinde darstellt

  • Regelmäßige Reinigung von Straßen und Wegen während der Baumaßnahme, insbesondere Vermeidung von Staub- und Schmutzbelastung.

  • Gemäß dem Mobilitätskonzept der Marktgemeinde Oberstdorf soll zukünftig die Anreise mit dem ÖPNV, insbesondere über den Schienenverkehr, gestärkt werden. Eine Stärkung des Schienenverkehrs lässt sich aus den Gutachten nicht erkennen und berücksichtigt die Zukunft des Schienenverkehrs nicht auskömmlich.

  • Eine Elektrifizierung der Bahnanlagen ist aus den Unterlagen nicht erkennbar. Es ist wünschenswert, dass bei der Baumaßnahme die Möglichkeit die Elektrifizierung des Schienenverkehrs bereits baulich vorbereitet wird.

  • Eine Rampe als barrierefreier Zugang zur Poststraße auf dem Grundstück der DB parallel zur Fassade des Hauptgebäudes ist zu realisieren, damit der Anschluss an den ÖPNV und den Individualverkehr ohne Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Personen gewährleistet ist.

  • Im Rahmen des Projektes sollen die Fahrradabstellplätze qualitativ und quantitativ verbessert werden.

  • Bei den landschaftspflegerischen Maßnahmen ist die Verwendung von Regiosaatgut mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. 

  • Erfordernis der Abstimmung der Baumaßnahme mit anderen Baustellen des Landkreises beim Landratsamt Oberallgäu.

  • Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen.

  • Maßnahmen an öffentlichen Leitungen sind mit den Spartenträgern vor Baubeginn abzustimmen.

  • Die Überdachung der Bahnsteige soll so lang sein, wie der längste einfahrende Zug.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2023 10:49 Uhr