Bauantrag zum Ersatzbau der oberen Biberalpe-Hohalp,
Fl.Nr. 3616, Biberalpe, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 11.07.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss (16)
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Ersatzbau der Biberalpe-Hohalp das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
- Bestätigung der landwirtschaftlichen Privilegierung durch das AELF Kempten
- Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Natur- und Landschaftsschutzgebiet
- Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs des baulichen Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Festlegung der Bau- und der damit verbundenen Flugzeiten durch die Untere Naturschutzbehörde
- Die gesicherte Erschließung hinsichtlich Geh- und Fahrtrechten sowie eine in Qualität und Menge ausreichende Lösch- und Trinkwasserversorgung ist nachzuweisen.
- Die Abwasserentsorgung ist in geeigneter Weise (z. B. Rotteschacht) sicherzustellen.
Auf das oberhalb des Bauorts kartierte geologische Risiko flachgründiger Hanganbrüche sowie von Stein- und Blockschlag wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.08.2023 10:49 Uhr