Bauantrag zum Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses, Fl.Nr. 4305/1, Im Reiser, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.04.2023 ö beschließend 20

Beschluss 1 (23)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass die Voraussetzungen zu Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO für Herrn Gemeinderat Fidel Joas vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2 (24)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem „Bauantrag ein auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4305/1, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Die Ortsgestaltungssatzung ist einzuhalten.
  • Es ist eine Immissionsduldung zugunsten der Söllereckbahn nach Buchstabe d des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 einzutragen.
  • Es ist eine Erstwohnsitzdienstbarkeit nach Buchstabe j des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 einzutragen.
  • Es ist eine Selbstverpflichtung zur Unterlassung der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach Buchstabe g des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 einzutragen.
  • Gemäß den vorliegenden Plänen darf ausdrücklich nur ein Einfamilienhaus errichtet werden. Jegliche gewerbliche Nutzung ist zu unterlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.06.2023 16:55 Uhr