Bauvoranfrage zum Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienhauses, Fl.Nr. 2503, Weststraße 57, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss (25)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, der Bauvoranfrage auf Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses Weststr. 57, auf dem Grundstück Fl.Nr. 2503, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB zu verweigern, weil die öffentlichen Belange der Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der unwirtschaftlichen Aufwendungen, sowie der Verfestigung einer Splittersiedlung beeinträchtigt sind und die Ortsgestaltungssatzung in den Punkten 3.2, 7.2 und 7.3 verletzt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 16:55 Uhr