Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiter-/ Mitarbeiterwohnung in die ehem. Tenne eines landw. Anwesens, - Erneute Beratung wegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Fl.Nr. 3353, Schwand 4, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.04.2023 ö beschließend 23

Beschluss (27)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Einbau einer Betriebsleiter-/Mitarbeiterwohnung in die ehem. Tenne auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3353 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Eintrag einer Dienstbarkeit nach Buchstabe j des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019
  • Selbstverpflichtung zum Verzicht auf die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach Buchstabe g des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019
Der Eintrag einer Dienstbarkeit nach Buchstabe i des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 auf freiwilliger Basis wird ausdrücklich begrüßt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 16:55 Uhr