Haushalt 2017 des Marktes Oberstdorf; Festsetzung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne 2017; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 13.12.2016 ö beschließend 3.45

Beschluss

H A U S H A L T S S A T Z U N G


des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2017


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  €       27.499.100

und im Vermögenshauhalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  €       17.635.500
     ab.



§ 2

(1)        Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf        €    5.519.600
festgesetzt.

(2)        Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes    
„Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                                                €     1.348.000
      festgesetzt.

(3)        Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                        €      1.304.350
festgesetzt.

(4)        Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                          €        850.000      
festgesetzt.

§ 3

(1)        Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Marktes      
werden nicht festgesetzt.

(2)        Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Eigen-
betriebe „Gemeindewerke Oberstdorf“, „Kurbetriebe Oberstdorf“ und
„Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
2.        Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.


§ 5

(1)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                €  4.000.000
festgesetzt.

(2)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf                                                                €  1.000.000
festgesetzt.

(3)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf                                                                € 10.000.000
festgesetzt.

(4)        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf                                                                €  1.500.000
festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.


Oberstdorf, 13.12.2016

MARKT OBERSTDORF



Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2017 08:04 Uhr