Vollzug des Bayerischen Eisenbahn- und Bergbahngesetzes (BayESG);
Bauantrag auf Neubau einer kuppelbaren 6er Sesselbahn als Ersatzanlage für den Fellhornschlepplift im Skigebiet Fellhorn/Kanzelwand
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 02.02.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau einer kuppelbaren 6er-Sesselbahn als Ersatz für den Bierenwangschlepplift das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB nur unter folgenden Bedingungen zu erteilen:
? Positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
? Beweissicherung und Reparatur von Schäden an den für die als Bauzufahrt genutzten öffentlichen Straßen bzw. Wege sowie Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Bauarbeiten.
? Die Vorgaben und Empfehlungen aus dem geotechnisch-geologischen Gutachten der 3P Geotechnik ZT GmbH, Bregenz, vom 30.11.2015 sind einzuhalten.
? Sämtliche Minimierungs-, Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsstudie der ARGE Dietmann/Kohler/Bioplan/Zeitler, Immenstadt, vom 30.11.2015 sowie aus der der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros ArVe, Landsberg, vom 30.11.2015 sind einzuhalten.
Die Leitersteig darf jeweils nur nach vorheriger Freigabe durch ein geeignetes Ingenieurbüro und unter Einhaltung der eventuell von dort aufgegebenen Beschränkungen befahren werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2016 07:16 Uhr